Windeltonne statt Windelsack

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Mit 01. Juli 2017 treten betreffend die Entsorgung von Einwegwindeln folgende Änderungen in Kraft: • Familien mit einem Pflegefall erhalten über schriftlichen Antrag, dem der Nachweis über den Pflegegeldbezug und die Bestätigung des Hausarztes über die Notwendigkeit von Wegwerfwindeln anzuschließen sind, anstatt des 120l Restmüllsammelgefäßes (Normtonne) ein 240l Restmüllsammelgefäß zum Normtarif bis auf Widerruf zugewiesen. Änderungen der Voraussetzungen sind unverzüglich zu melden. Antragsformulare erhalten sie in den Gemeinden bzw. können diese auch ab 01.07.2017 über www.bmv.at/service/onlineservice abgerufen werden. • Familien mit Kleinkindern erhalten kostenlos über die Gemeinde einmalig pro Kind gegen Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde und der Hauptmeldung des Kindes 50 Stück Windelsäcke. Sollten diese nicht reichen, werden sie ersucht Restmüllsäcke des BMV zum Preis von € 3,00 im Gemeindeamt zu erwerben. Allgemeine Informationen: • Windeln gehören grundsätzlich in die Restmülltonne • Der Windelsack soll lediglich den Mehranfall an Windeln aufnehmen, der in der Restmülltonne keinen Platz mehr hat • Der Windelsack soll zugebunden und nicht überfüllt mit der Restmülltonne zur Abfuhr bereitgestellt werden.

23.06.2017