Kundmachung Geflügelpestverordnung

 Gemäß der Novelle der Geflügelpestverordnung wurde das gesamte Bundesgebiet zu einem Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt.

Auf Grund dieser Bestimmungen sind von den Geflügelhaltern die im Anhang angeführten Maßnahmen einzuhalten.

Der Bürgermeister

Manfred Kertelics

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13.01.2017