Nutzhunde € 8,00 für jeden Hund
Nutzhunde sind insbesondere Diensthunde des beeideten Jagdpersonals, der bestätigten Jagdaufseher, der beeideten Waldaufseher und Feldhüter sowie Hunde, die in Ausübung eines anderen Berufes oder Erwerbes gehalten werden.
a) Hunde unter sechs Wochen
b) Hunde, die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen verwendet werden
c) Diensthunde der Polizei und des Bundesheeres
d) Hunde, die zur tiergestützten Therapie von Menschen verwendet werden und hiefür ausgebildet sind.
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