Benützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt35,00 € pro Person bzw. EWGW
inkl. MWSt38,50 € pro Person bzw. EWGW

 

Ergänzung

Für die Ermittlung der EGW ist der Betriebskataster des Abwasserverbandes Mittleres Strem- und Zickenbachtal heranzuziehen. Die Kanalgrundgebühr ist auch bei bewohnbaren, unbewohnten Objekten zu erheben. Als Wohneinheit gelten in sich abgeschlossene Teile eines Gebäudes, die Wohnzwecken dienen und mindestens aus einer Küche, einem Zimmer und einer Nassgruppe bestehen.

Ich eine Ermittlung der EGW im Sinne des vorigen Absatzes nicht möglich beträgt die Kanalbenützungs-gebühr (Grundgebühr und Benützungsgebühr) 10 v.H. des auf den Betrieb entfallenden Kanalanschluss-beitrages.