Aufhebung der Stallpflicht

Die bisher geltende Stallpflicht in Bezug auf die Geflügelpest wurde per Kundmachung mit 15.03.2025 im gesamten Bundesgebiet aufgehoben. Ganz Österreich wurde zum "Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko" erklärt, wodurch die Tiere wieder ins Freie gelassen werden dürfen.


Welche Verpflichtungen nun für die Haltung von Geflügel bestehen, entnehmen Sie dem angehängten Schreiben.

Aufhebung Stallpflicht (139 KB) - .PDF

21.03.2025